Hygieneinspektion nach VDI 6022

Die Anforderungen an die Luftqualität, die von einer lüftungstechnischen Anlage geliefert wird, und damit auch die Anforderungen an die Anlagen selbst, hängen im Wesentlichen von der Nutzung der versorgten Räume ab. Versorgt eine lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der VDI 6022, wonach dieses technische Regelwerk auch zwingend umzusetzen ist.

In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird zudem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen. Diese müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren.

In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Sie ist für RLT-Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen. Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im Ernstfall auch rechtssicher zu sein. Die Hygieneinspektion der C S G erfüllt diese Anforderungen.

Zu diesem Leistungsspektrum gehören:

Begutachtung der RLT-Gerätekomponenten hinsichtlich

der Einhaltung konstruktiver Anforderungen der VDI 6022
Ausführung, Beschädigung und Verschmutzung
funktionaler Aspekte
Physikalische Klimaparameter (an repräsentativen Messstellen)

  • Temperatur
  • Relative Luftfeuchte
  • CO2-Gehalt
  • Luftbewegung
  • Schalldruckpegel
  • Außenluftvolumenstrom
  • Mikrobiologische Untersuchungen (an repräsentativen Messstellen)

Keimzahlbestimmung auf RLT-Gerätekomponenten
Gesamtkeimgehalte und Legionellen im Wasser (Luftbefeuchter, Kühlturm etc.)
Keimgehalte in der Zuluft sowie Referenzmessung der Außenluft

Wenn Ihr Gebäude unter die Technische Prüfverordnung (siehe auch Erstabnahmen und Wiederholungsprüfungen nach PrüfVO) fällt,
können unsere Sachverständigen die geforderten Prüfungen auch in Kombination mit der Hygieneinspektion für Sie durchführen. Dadurch ergeben sich für Sie deutliche Kostenvorteile.

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